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Mindestalter 21 Jahre
Kombination aus Klasse C und Anhänger über 750 Kg (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Einschlussklassen BE, C1E und T.
Seit 10.09.2009 Grundqualifikation für Gewerbliche Nutzung nötig, danach alle 5 Jahre Weiterbildung. Siehe
Berufskraftfahrer.
Zum Erwerb benötigen Sie:
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Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (2 Jahre gültig)
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Passbild
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bereits vorhandenen Führerschein
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Personalausweis (oder Meldebescheinigung)
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Anmeldegebühr für die Behörde
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Bereits erworbene Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bescheinigungen sind ab 21.10.2017 abgelaufen.
Alle die ab 01.07.2015 erworbene Erste-Hilfe Kurse sind unbegrenzt gültig.
Weitere Informationen in unserer Fahrschule.
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Ärztliche Bescheinigung über die geistige und Körperliche Eignung zum führen von LKW/Zügen (nicht älter als 1
Jahr)
Theorie:
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Unterricht findet in geschlossen Kursen statt
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jeden Monat beginnt ein neuer Kurs
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6 x Grundstoff
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10 x Klassenspezifischer Stoff für C
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4 x Klassenspezifischer Stoff für CE
Praxis:
Bei der Anzahl der Übungsstunden ist kein Mindestumfang vorgeschrieben, gemeinsam mit dem Fahrlehrer wird der
Ablauf gestaltet.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind festgelegt auf:
C auf CE
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Überland: 5 x 45 min
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Autobahn: 2 x 45 min
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Beleuchtungsfahrt: 3 x 45 min
Kombinierte Ausbildung C+CE
Solo Zug Gesamt
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Überland: 3 5 8 x 45 min
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Autobahn: 1 2 3 x 45 min
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Beleuchtungsfahrt: 0 3 3 x 45 min