Copyright © 2017 Fahrschule Klink. Alle Rechte vorbehalten.
Mindestalter 18 Jahre ( Begleitendes Fahren ab 17 Jahre)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer den
Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder zulässige Gesamtmasse bis max.
Leermasse vom Zugfahrzeug, sofern die zulässigen Gesamtmassen Zugfahrzeug + Anhänger 3500 Kg nicht
überschreitet (in Ausnahmen 4250 kg).
Zum Erwerb benötigen Sie:
•
Sehtest
•
Passbild
•
Personalausweis (oder Meldebescheinigung)
•
Anmeldegebühr für die Behörde
•
Bereits erworbene Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bescheinigungen sind ab 21.10.2017 abgelaufen.
Alle die ab 01.07.2015 erworbene Erste-Hilfe Kurse sind unbegrenzt gültig.
Weitere Informationen in unserer Fahrschule.
Theorie:
•
Unterricht findet in geschlossen Kursen statt
•
jeden Monat beginnt ein neuer Kurs
•
12 x Grundstoff
•
2 x Klassenspezifischer Stoff
•
in der Regel 3 Wochenenden
Praxis:
Bei der Anzahl der Übungsstunden ist kein Mindestumfang vorgeschrieben, gemeinsam mit dem Fahrlehrer wird der
Ablauf gestaltet.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind festgelegt auf:
•
Überland: 5 x 45 min
•
Autobahn: 4 x 45 min
•
Beleuchtungsfahrt: 3 x 45 min