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Mindestalter 15 Jahre
Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Kleinkrafträder der ehemaligen DDR die bis zum 28.02.1992 im Verkehr gekommen sind ( Einigungsvertrag).
Zum Erwerb benötigen Sie:
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Sehtest
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Passbild
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Personalausweis (oder Meldebescheinigung)
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Anmeldegebühr für die Behörde
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Bereits erworbene Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bescheinigungen sind ab 21.10.2017 abgelaufen.
Alle die ab 01.07.2015 erworbene Erste-Hilfe Kurse sind unbegrenzt gültig.
Weitere Informationen in unserer Fahrschule.
Theorie:
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Unterricht findet in geschlossen Kursen statt
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jeden Monat beginnt ein neuer Kurs
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12 x Grundstoff
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4 x Klassenspezifischer Stoff
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in der Regel 3 Wochenenden
Praxis:
Bei der Anzahl der Übungsstunden ist kein Mindestumfang vorgeschrieben, gemeinsam mit dem Fahrlehrer wird der
Ablauf gestaltet. Keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.